• PCB

    1. Eigenschaften

    Eine sehr giftige und krebserregende Stoffgruppe sind die PCB, die polychlorierten Biphenyle. PCB verfügen über besondere Eigenschaften – sie sind chemisch resistent und auch sehr hitzestabil. In reiner Form sind PCB flüssig und geruchlos. PCB sind extrem wasserabweisend und können sich gut an Partikel wie Ruß oder Staub anlagen. So ist es möglich, dass PCB über große Distanzen transportiert werden können. Eine weitere problematische Eigenschaft der PCB ist ihre Fettlöslichkeit. Hierdurch können PCB im Fettgewebe des Menschen oder auch von Tieren, deren Fleisch wir irgendwann essen, eingelagert und angereichert werden.

     

    1. Vorkommen

    PCB können durch natürliche Prozesse nicht entstehen, sie entstehen nur durch chemische Synthese im Rahmen industrieller Produktionsabläufe. Trotzdem sind polychlorierte Biphenyle mittlerweile fast überall nachweisbar. Man findet sie in der Atmosphäre, aber auch in Böden und Gewässern. Die extreme Resistenz der PCB, die geringe biologische Abbaubarkeit und ihre Neigung, sich an Partikel anzulagern und so über weite Strecken transportiert werden zu können, tragen massiv zu dieser Problematik bei. Die Entsorgung PCB-haltiger Abfälle erfolgte insbesondere in der Vergangenheit nicht immer fachgerecht, gerade in den ersten Jahrzehnten nach Entwicklung dieser Stoffe war man sich der Gefahren wenig bewusst.

     

    1. Geschichte und Verwendung

    Polychlorierte Biphenyle werden seit dem Jahr 1929 industriell hergestellt und für zahlreiche Produkte verwendet. PCB wurden zunächst in Hydraulikölen eingesetzt, die man für Hydraulikanlagen, elektrische Kondensatoren und Transformatoren benötigte. Aber auch Dichtungs- oder Fugenmassen, spezielle Schutzanstriche und Isolierstoffen wurden mit PCB produziert. Kunststoffe enthalten PCB als Weichmacher und auch Starter für Leuchtstoffröhren enthielten PCB. Seit dem Jahr 2001 sind PCB weltweit verboten, diesem Verbot ging eine lange Übergangszeit voran, in der man versuchte, PCB durch alternative Stoffe zu ersetzten.

     

     

    1. Gesundheitsschädlichkeit

    PCB verfügen über mehrere Eigenschaften, auf denen ihr Gefährdungspotenzial beruht. Zum einen sind sie ausgesprochen resistent gegen die verschiedensten Chemikalien und auch gegen Hitze, und zum anderen sind sie sehr gut in Fett löslich. Daher können sich PCB in Fettgewebe von Menschen und Tieren einlagern und anreichern. Gerade eine niedrige PCB-Belastung, die über einen langen Zeitraum vorliegt, kann hier großen Schaden anrichten. PCB sind sehr stark toxisch und erzeugen Krebserkrankungen. Sie stehen außerdem im Verdacht, hormonelle Erkrankungen auszulösen und schädigen daneben das Immunsystem.

     

    1. Erkennen und Analyse

    PCB sind im Alltag praktisch nicht zu erkennen, da sie weder optisch noch durch Geruch in Erscheinung treten. Falls in einem Gebäude, Gerät oder Bauschutt eine PCB-Belastung vermutet wird, so kann dies nur mit hohem apparativem Aufwand nachgeprüft werden. Es gibt eine große Zahl an Chemikalien, die über ähnliche chemische Eigenschaften verfügen wie PCB, so dass komplizierte Analysen erforderlich sind. In der Regel handelt es sich hier um chromatographische Verfahren, für die die Proben speziell vorbehandelt werden müssen. Meist begrenzt man diese Analysen daher auf sechs sehr häufig auftretende PCB und errechnet aus diesen Ergebnissen die Gesamtbelastung.

     

    1. Sachgerechte Entfernung

    Besteht der Verdacht auf eine PCB-Belastung, so gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder die konsequente Entsorgung des verdächtigen Materials oder Gerätes – unter einhalten der vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen durch eine Fachfirma – oder das Durchführen einer klärenden Analyse. In vielen Fällen wird auf die kostenintensive Analyse verzichtet, beispielsweise im Fall eines sanierungsbedürftigen Gebäudes. Hier kann es einfacher und preiswerter sein, alle möglicherweise belasteten Bauteile, wie z. B. Deckenplatten oder Dichtungsmassen, vollständig zu entfernen und entsorgt den Bauschutt fachgerecht unter Beachtung der entsprechenden gesetzlichen Vorgaben.